Zunächst gründete
sich die Gesellschaft bürgerlichen Rechts "Solarpark München-Hadern,
Schule Blumenau, GbR". Sitz der Gesellschaft ist München.
Durch Beitrittserklärung und Überweisung des Anteilbetrages
konnten weitere Personen Gesellschafter werden.
Der laufende Geschäftsbetrieb ist Aufgabe der Geschäftsführung,
jeder einzelne Gesellschafter erhält eine Jahresabrechnung, eine
Kopie der Finanzamtsmeldung sowie eine Einladung zur Jahreshauptversammlung,
bei der man sich aber auch vertreten lassen kann. Die Geschäftsführung
besteht aus zwei Personen, derzeit Wolfgang Bauer und Eugen Kuntze.
Unterstützt werden sie durch einen Beirat (3 Personen), der die
Rechnungslegung prüft und das Protokoll der Gesellschafterversammlung
gegenzeichnet.
Der wichtigste Baustein
im gesamten Projekt waren und bleiben die Gesellschafterinnen und Gesellschafter,
die durch Zeichnung der Anteile das finanzielle Fundament legen. Sie
konnten zum Teil durch die starke Öffentlichkeits- und Pressearbeit
für das Projekt interessiert werden, oder durch Vorträge und
persönliche Ansprache am Infostand zum Mitmachen bewegt werden.
Durch Festlegung der Mindestbeteiligung auf 1.500,- Euro wird eine breite
Streuung des Kapitals angestrebt.
Um Risiken zu mindern
und die Haftung der Gesellschaft zu beschränken wird der Verein
"Energie Hadern e.V." vorgeschaltet, der die Haftung aus dem
Betrieb der Anlage trägt. Darüber hinaus ist ein umfangreiches
Versicherungspaket abgeschlossen.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der Mannheimer Versicherung
deckt Personen- und Sachschäden Dritten gegenüber ab, mit
einer Versicherungssumme in Höhe von 5 Mio. Euro. Darüber
hinaus wird eine Elektronikversicherung abgeschlossen, die Ertragsausfälle
aufgrund technischer Probleme, Sturm, Hagel, Vandalismus, etc. abdeckt.
Die Dauer des Projektes
und damit die Eckdaten der Wirtschaftlichkeit sind durch drei Grundbedingungen
vorgegeben:
-
Die Laufzeit
des Gestattungsvertrag mit dem Dacheigentümer
Der mit der Landeshauptstadt München ausgehandelte Nutzungsvertrag
für das Schuldach läuft auf unbestimmte Zeit und hat eine Option
der ersten Kündigung durch die LH München nach 20 Jahren, dies
könnte 25 oder sogar 30 Jahre Nutzungszeit bedeuten.
-
Die gesetzlich
gesicherte Vergütung durch das EEG
Im Gesetz zur Nutzung Erneuerbarer Energien (EEG) ist definiert, dass
die Vergütung von 45,7 Eurocent pro eingespeiste Kilowattstunde auf
20 Jahre gesetzlich gesichert ist, zuzüglich der Monate des Installationsjahres.
Welche Einspeisevergütung nach Ablauf dieser Zeit gezahlt wird, kann
heute noch nicht prognostiziert werden. Sie kann niedriger aber auch höher
ausfallen.
-
Die Leistungsgarantie
der Modulhersteller
Für die im Projekt eingesetzten Fotovoltaik-Module wird eine Leistungsgarantie
von 25 Jahren gegeben.
Unter den oben genannten
Bedingungen wird die Wirtschaftlichkeit innerhalb der Laufzeit von 20
Jahren erreicht, voraussichtlich schon nach 14 Jahren. Für die
Zeit nach 20 Jahren, wenn nur noch zwei der drei Punkte zutreffen, wird
in einem Gesellschafterbeschluss zu entscheiden sein, ob unter wirtschaftlichen
Aspekten die Ausweitung der Betriebszeit auf 25 oder 30 Jahre erfolgen
soll.