Organisation

Gründung und Geschäftsführung der GbR

Zunächst gründete sich die Gesellschaft bürgerlichen Rechts "Solarpark München-Hadern, Schule Blumenau, GbR". Sitz der Gesellschaft ist München. Durch Beitrittserklärung und Überweisung des Anteilbetrages konnten weitere Personen Gesellschafter werden.
Der laufende Geschäftsbetrieb ist Aufgabe der Geschäftsführung, jeder einzelne Gesellschafter erhält eine Jahresabrechnung, eine Kopie der Finanzamtsmeldung sowie eine Einladung zur Jahreshauptversammlung, bei der man sich aber auch vertreten lassen kann. Die Geschäftsführung besteht aus zwei Personen, derzeit Wolfgang Bauer und Eugen Kuntze. Unterstützt werden sie durch einen Beirat (3 Personen), der die Rechnungslegung prüft und das Protokoll der Gesellschafterversammlung gegenzeichnet.

Die Anteilseigner

Der wichtigste Baustein im gesamten Projekt waren und bleiben die Gesellschafterinnen und Gesellschafter, die durch Zeichnung der Anteile das finanzielle Fundament legen. Sie konnten zum Teil durch die starke Öffentlichkeits- und Pressearbeit für das Projekt interessiert werden, oder durch Vorträge und persönliche Ansprache am Infostand zum Mitmachen bewegt werden. Durch Festlegung der Mindestbeteiligung auf 1.500,- Euro wird eine breite Streuung des Kapitals angestrebt.

Haftung und Versicherung

Um Risiken zu mindern und die Haftung der Gesellschaft zu beschränken wird der Verein "Energie Hadern e.V." vorgeschaltet, der die Haftung aus dem Betrieb der Anlage trägt. Darüber hinaus ist ein umfangreiches Versicherungspaket abgeschlossen.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der Mannheimer Versicherung deckt Personen- und Sachschäden Dritten gegenüber ab, mit einer Versicherungssumme in Höhe von 5 Mio. Euro. Darüber hinaus wird eine Elektronikversicherung abgeschlossen, die Ertragsausfälle aufgrund technischer Probleme, Sturm, Hagel, Vandalismus, etc. abdeckt.

Die Laufzeit des Projektes

Die Dauer des Projektes und damit die Eckdaten der Wirtschaftlichkeit sind durch drei Grundbedingungen vorgegeben:
  1. Die Laufzeit des Gestattungsvertrag mit dem Dacheigentümer
    Der mit der Landeshauptstadt München ausgehandelte Nutzungsvertrag für das Schuldach läuft auf unbestimmte Zeit und hat eine Option der ersten Kündigung durch die LH München nach 20 Jahren, dies könnte 25 oder sogar 30 Jahre Nutzungszeit bedeuten.
  2. Die gesetzlich gesicherte Vergütung durch das EEG
    Im Gesetz zur Nutzung Erneuerbarer Energien (EEG) ist definiert, dass die Vergütung von 45,7 Eurocent pro eingespeiste Kilowattstunde auf 20 Jahre gesetzlich gesichert ist, zuzüglich der Monate des Installationsjahres. Welche Einspeisevergütung nach Ablauf dieser Zeit gezahlt wird, kann heute noch nicht prognostiziert werden. Sie kann niedriger aber auch höher ausfallen.
  3. Die Leistungsgarantie der Modulhersteller
    Für die im Projekt eingesetzten Fotovoltaik-Module wird eine Leistungsgarantie von 25 Jahren gegeben.
Unter den oben genannten Bedingungen wird die Wirtschaftlichkeit innerhalb der Laufzeit von 20 Jahren erreicht, voraussichtlich schon nach 14 Jahren. Für die Zeit nach 20 Jahren, wenn nur noch zwei der drei Punkte zutreffen, wird in einem Gesellschafterbeschluss zu entscheiden sein, ob unter wirtschaftlichen Aspekten die Ausweitung der Betriebszeit auf 25 oder 30 Jahre erfolgen soll.
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