Organisation

Gründung und Geschäftsführung der GbR

Am 16.01.2002 gründete sich die Gesellschaft bürgerlichen Rechts "Solarpark München-Hadern, Gilmstr. 46, GbR". Sitz der Gesellschaft ist München. Durch Beitrittserklärung und überweisung des Anteilbetrages konnte man Gesellschafter werden.
Von der Gründung der GbR, der Beauftragung zum Bau der Anlage bis zur Fertigstellung vergingen nur zehn Wochen. Am 28. März 2002 ging die Bürgerbeteiligungs-Anlage an das Stromnetz, und erzeugte bereits über Ostern die ersten 500 kWh.
Der laufende Geschäftsbetrieb ist Aufgabe der Geschäftsführung. Jeder einzelne Gesellschafter erhält eine Jahresabrechnung, eine Kopie der Finanzamtsmeldung sowie eine Einladung zur Jahreshauptversammlung, bei der man sich aber auch vertreten lassen kann. Die Geschäfte führen der 1. und 2. Geschäftsführer, derzeit Harald Zipfel und Eugen Kuntze. Unterstützt werden sie durch einen Beirat (3 Personen), der die Rechnungslegung prüft und das Protokoll der Gesellschafterversammlung gegenzeichnet.

Die Anteilseigner

Der wichtigste Baustein im gesamten Projekt waren und bleiben die Gesellschafterinnen und Gesellschafter, die durch Zeichnung der Anteile das finanzielle Fundament legten. Sie konnten zum Teil durch die starke Öffentlichkeits- und Pressearbeit für das Projekt interessiert werden, oder durch Vorträge und persönliche Ansprache am Infostand zum Mitmachen bewegt werden.
Für die Zusicherung der Beteiligungsmöglichkeit bei der Verwirklichung und zur Planungssicherheit des Projektes wurde für die zur Beteiligung Entschlossenen im Februar 2001 der "HOSS" ins Leben gerufen. Von diesem Haderner Options-Schein für den Solarpark wurden bis Juni 2001 43 Exemplare ausgestellt. 23 dieser Optionsschein-Inhaber sind in der jetzigen Gesellschaft beteiligt.
Die Gesellschaft Solarpark München-Hadern, Gilmstr. 46, GbR besteht aus 48 Gesellschaftern, die mit 108 Anteilen eine Bruttogesamtinvestition von 162000,- Euro, ohne Fremdkapital, aufgebracht haben. Pro Gesellschafter konnten ein bis acht Anteile gezeichnet werden, die Kosten pro Anteil betrugen 1.500,- Euro.

Haftung und Versicherung

Um Risiken zu mindern und die Haftung der Gesellschaft zu beschränken wird der Verein "Energie Hadern e.V." vorgeschaltet, der die Haftung aus dem Betrieb der Anlage trägt. Darüber hinaus ist ein umfangreiches Versicherungspaket abgeschlossen.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der Mannheimer Versicherung deckt Personen- und Sachschäden Dritten gegenüber ab, mit einer Versicherungssumme in Höhe von 5 Mio. Euro. Darüber hinaus wurde eine Elektronikversicherung abgeschlossen, die Ertragsausfälle aufgrund technischer Probleme, Sturm, Hagel, Vandalismus, etc. abdeckt.

Die Laufzeit des Projektes

Die Dauer des Projektes und damit die Eckdaten der Wirtschaftlichkeit sind durch drei Grundbedingungen vorgegeben:
  1. Die Laufzeit des Gestattungsvertrag mit dem Dacheigentümer
    Der mit der Landeshauptstadt München ausgehandelte Nutzungsvertrag für das Schuldach läuft auf unbestimmte Zeit und hat eine Option der ersten Kündigung durch die LH München nach 20 Jahren, dies könnte 25 oder sogar 30 Jahre Nutzungszeit bedeuten.
  2. Die gesetzlich gesicherte Vergütung durch das EEG
    Im Gesetz zur Nutzung Erneuerbarer Energien (EEG) ist definiert, dass die Vergütung von 48,1 Eurocent pro eingespeiste Kilowattstunde auf 20 Jahre gesetzlich gesichert ist, zuzüglich der Monate des Installationsjahres. Welche Einspeisevergütung nach Ablauf dieser Zeit gezahlt wird, kann heute noch nicht prognostiziert werden. Sie kann niedriger aber auch höher ausfallen.
  3. Die Leistungsgarantie der Modulhersteller
    Für die im Projekt eingesetzten Fotovoltaik-Module wird eine Leistungsgarantie von 20 Jahren gegeben.
Unter den oben genannten Bedingungen wird die Wirtschaftlichkeit innerhalb der Laufzeit von 20 Jahren erreicht, voraussichtlich schon nach 14 Jahren. Für die Zeit nach 20 Jahren, wenn nur noch zwei der drei Punkte zutreffen, wird in einem Gesellschafterbeschluss zu entscheiden sein, ob unter wirtschaftlichen Aspekten die Ausweitung der Betriebszeit auf 25 oder 30 Jahre erfolgen soll.
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